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1243. März 22. Gnesen.

11. Kal. Apr.

Die Herzöge Primislaw und Boleslaw und ihre Mutter Hedwig Herzogin von Polen ertheilen dem deutschen Orden Zollfreiheit in ihren Landen und bestimmen, wie der Zoll von den Kaufleuten des Ordens erhoben werden solle.

Dreger cod. Pomeran. 230. Raczyñski c. d. maj. Pol. 25. Voigt c. d. Pruss. I. 51, aus dem Königsberger Original, dessen Siegel verloren gegangen, und danach Hasselbach c. d. Pomer. I. 686 und neuerdings im cod. dipl. maj. Pol. I. 199. Die Urkunde behält eine gewisse Wichtigkeit für Schlesien, auch nachdem der bessere Abdruck bei Voigt gezeigt hat, dass die unter den Stationen aufgeführte Stadt Wladislavia (Leslau, Inowraczlaw) heisst, nicht Wratislavia, wie die älteren Drucke lesen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.